Waffentresor

Ein Waffentresor dient zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen, Langwaffen, Kurzwaffen, Mu­ni­tion und muss einer festgelegten Sicher­heits­ein­stu­fung entsprechen. Laut §36 Waffengesetz über die Aufbewahrung von Waffen müssen Schusswaffen mindestens in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufbewahrt werden.

Je nach Größe des Waffentresors können Lang­waffen und Kurzwaffen aufbewahrt werden, ein zusätzlicher, getrennt absperrbarer Innentresor sorgt für die richtige Lagerung von Munition und Zubehör.



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