Waffentresor
Ein Waffentresor dient zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen, Langwaffen, Kurzwaffen, Munition und muss einer festgelegten Sicherheitseinstufung entsprechen. Laut §36 Waffengesetz über die Aufbewahrung von Waffen müssen Schusswaffen mindestens in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufbewahrt werden.
Je nach Größe des Waffentresors können Langwaffen und Kurzwaffen aufbewahrt werden, ein zusätzlicher, getrennt absperrbarer Innentresor sorgt für die richtige Lagerung von Munition und Zubehör.