Tresore für Waffenbesitzer

Jäger und Sportschützen erhalten bei uns Waffen­tre­so­re sowie Kleintresore und Wandtresore der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, Stand Mai 1995, für ihre Langwaffen und Kurzwaffen. Laut §36 Waffengesetz über die Aufbewahrung von Waffen müssen Schuss­waffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, und verbotene Waffen mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleich­wer­ti­gen Behältnis aufbewahrt werden. Als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995).



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