Tresore für Krankenhäuser
In Krankenhäusern ist die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln (BTM) in einem Tresor mit Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 gemäß Richtlinie 4114 BfArM – Bundesopiumstelle für die Aufbewahrung von Arzneimitteln vorgeschrieben. Eine Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann für den Verantwortlichen weitreichende Folgen haben. Für die sichere Verwahrung von Betäubungsmitteln empfehlen wir Ihnen Tresore mit zertifiziertenm Einbruchschutz und Feuerschutz sowie Aktenschränke und Schubladenschränke. Neben der sachgemäßen Aufbewahrung von Betäubungsmitteln gewährleisten diese Tresore zusätzlich ausreichend Platz für Patientenakten, Rezepte und Praxisgebühren.